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UK: Ein schwules Paar gewinnt Prozess gegen Swiss Bed & Breakfast
family image(19.10.12/dom) Sehr viel hat der Fall nicht mit der Schweiz zu tun, aber trotzdem: Das Swiss Bed & Breakfast im britischen Cookham lehnte es nämlich ab, Michael Black und John Morgan bei sich zu beherbergen, obwohl diese ihr Zimmer offiziell gebucht haben. Die Begründung der Besitzer des B&B: Sie vergeben keine Zimmer an gleichgeschlechtliche Paare. Die Beiden gingen darauf vor Gericht wegen Diskriminierung und bekamen nun Recht.

Sie buchten via eMail für den März 2010 ein Doppelzimmer im Swiss Bed & Breakfast im britischen Cookham in Berkshire, doch bereits als sie ankamen wurden sie von der Besitzerin Susanne Wilkinson vor dem Haus abgefangen. Sie erlaubte es Michael Black und John Morgan nicht, dass sie das gebuchte Zimmer mit einem Doppelbett beziehen. Als Begründung gab sie an, dass es ihre Richtlinie sei, dass sie es nicht zulassen, dass gleichgeschlechtliche Paare ein Zimmer teilen. Diesen Vorfall wollten die beiden Männer aber nicht auf sich sitzen lassen und meldeten es der Polizei. Wie ein Sprecher der Thames Valley Police entsprechend bestätigte, habe man die Meldung als homophoben Fall erfasst. Black und Morgan argumentierten damit, dass das Verhalten der Besitzerin gegen den Equality Act verstosse, welcher es seit dem Jahr 2006 verbiete, Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zu diskriminieren.

Das Gericht sah es ebenfalls als diskriminierend an, und verurteilte die Besitzer des Swiss Bed & Breakfast zu einer Zahlung von 3600 Pfund Schadenersatz, rund 5350 Schweizer Franken. Das Gericht folgte dabei der Argumentation, dass Susanne Wilkinson ein unverheiratetes, heterosexuelles Paar besser behandelt hätte, als sie es bei den beiden Schwulen tat, und dies verstösst gegen den Equality Act. Nach dem Prozess erklärte die Besitzerin, dass sie und ihr Ehemann natürlich enttäuscht seinen wegen diesem Urteil. Sie finden, dass jede Person unter seinem Dach so handeln dürfe, wie sie es für richtig halte, wenn es um das Thema Ehe gehe. Die Gesetze in Bezug auf die Gleichbehandlung würden viel zu weit gehen, wenn sie sogar anfangen, das Zuhause einer Familie zu beeinträchtigen. Die Besitzer haben nun die Möglichkeit, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Ob sie es allerdings machen werden, ist noch nicht klar.

Michael Black und John Morgan hingegen zeigten sich zufrieden mit dem Urteil. Es habe zweieinhalb Jahre gedauert um so weit zu kommen, erklärten sie. Auf die Frage, wie sie es sehen, dass sie die religiösen Gefühle der Familie Wilkinson verletzt haben, meinten sie schlicht, dass es nichts mit Religion zu tun habe, wenn man ein Bed & Breakfast betreibe. Wenn man ein B&B betreibe, müsse man sich an die geltenden Gesetze halten, sonst heisst es entweder den Job wechseln oder ganz einfach, dass man es schwullesbischen Paaren erlaube bei sich zu übernachten. Zudem zeigten sie sich auch kämpferisch: Sollten die Besitzer das Urteil weiterziehen, seien sie auch bereit bis an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen. Diese Art der Diskriminierung komme noch viel zu häufig vor, daher müsse man alles daransetzen um diese Praxis zu stoppen.

Während sich diverse christliche Organisationen hinter die Wilkinsons stellten, zeigte sich die Gay Community erfreut über das Urteil. So erklärte ein Sprecher der Organisation „Liberty“, dass es schlicht inakzeptabel sei, wenn Geschäftsleute jemandem eine Dienstleistung verweigern, nur weil er eine andere sexuelle Orientierung habe.

Auch in Cornwall gibt es einen ähnlichen Fall: Peter and Hazelmary Bull, zwei überzeugte Christen, zogen ihr Urteil damals weiter vor das Supreme Court. Derzeit warten sie noch auf den Prozess. Dieser soll aber erst Ende 2013, respektive Anfangs 2014 stattfinden.
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