(19.10.12/dom)
Sehr viel hat der Fall nicht mit der Schweiz zu tun, aber
trotzdem: Das Swiss Bed & Breakfast im britischen Cookham lehnte
es nämlich ab, Michael Black und John Morgan bei sich zu
beherbergen, obwohl diese ihr Zimmer offiziell gebucht haben.
Die Begründung der Besitzer des B&B: Sie vergeben keine Zimmer
an gleichgeschlechtliche Paare. Die Beiden gingen darauf vor
Gericht wegen Diskriminierung und bekamen nun Recht.
Sie buchten via eMail für den März 2010 ein Doppelzimmer im
Swiss Bed & Breakfast im britischen Cookham in Berkshire, doch
bereits als sie ankamen wurden sie von der Besitzerin Susanne
Wilkinson vor dem Haus abgefangen. Sie erlaubte es Michael Black
und John Morgan nicht, dass sie das gebuchte Zimmer mit einem
Doppelbett beziehen. Als Begründung gab sie an, dass es ihre
Richtlinie sei, dass sie es nicht zulassen, dass
gleichgeschlechtliche Paare ein Zimmer teilen. Diesen Vorfall
wollten die beiden Männer aber nicht auf sich sitzen lassen und
meldeten es der Polizei. Wie ein Sprecher der Thames Valley
Police entsprechend bestätigte, habe man die Meldung als
homophoben Fall erfasst. Black und Morgan argumentierten damit,
dass das Verhalten der Besitzerin gegen den Equality Act
verstosse, welcher es seit dem Jahr 2006 verbiete, Personen
aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zu diskriminieren.
Das Gericht sah es ebenfalls als diskriminierend an, und
verurteilte die Besitzer des Swiss Bed & Breakfast zu einer
Zahlung von 3600 Pfund Schadenersatz, rund 5350 Schweizer
Franken. Das Gericht folgte dabei der Argumentation, dass
Susanne Wilkinson ein unverheiratetes, heterosexuelles Paar
besser behandelt hätte, als sie es bei den beiden Schwulen tat,
und dies verstösst gegen den Equality Act. Nach dem Prozess
erklärte die Besitzerin, dass sie und ihr Ehemann natürlich
enttäuscht seinen wegen diesem Urteil. Sie finden, dass jede
Person unter seinem Dach so handeln dürfe, wie sie es für
richtig halte, wenn es um das Thema Ehe gehe. Die Gesetze in
Bezug auf die Gleichbehandlung würden viel zu weit gehen, wenn
sie sogar anfangen, das Zuhause einer Familie zu
beeinträchtigen. Die Besitzer haben nun die Möglichkeit, gegen
das Urteil in Berufung zu gehen. Ob sie es allerdings machen
werden, ist noch nicht klar.
Michael Black und John Morgan hingegen zeigten sich zufrieden
mit dem Urteil. Es habe zweieinhalb Jahre gedauert um so weit zu
kommen, erklärten sie. Auf die Frage, wie sie es sehen, dass sie
die religiösen Gefühle der Familie Wilkinson verletzt haben,
meinten sie schlicht, dass es nichts mit Religion zu tun habe,
wenn man ein Bed & Breakfast betreibe. Wenn man ein B&B
betreibe, müsse man sich an die geltenden Gesetze halten, sonst
heisst es entweder den Job wechseln oder ganz einfach, dass man
es schwullesbischen Paaren erlaube bei sich zu übernachten.
Zudem zeigten sie sich auch kämpferisch: Sollten die Besitzer
das Urteil weiterziehen, seien sie auch bereit bis an den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen. Diese Art
der Diskriminierung komme noch viel zu häufig vor, daher müsse
man alles daransetzen um diese Praxis zu stoppen.
Während sich diverse christliche Organisationen hinter die
Wilkinsons stellten, zeigte sich die Gay Community erfreut über
das Urteil. So erklärte ein Sprecher der Organisation „Liberty“,
dass es schlicht inakzeptabel sei, wenn Geschäftsleute jemandem
eine Dienstleistung verweigern, nur weil er eine andere sexuelle
Orientierung habe.
Auch in Cornwall gibt es einen ähnlichen Fall: Peter and
Hazelmary Bull, zwei überzeugte Christen, zogen ihr Urteil
damals weiter vor das Supreme Court. Derzeit warten sie noch auf
den Prozess. Dieser soll aber erst Ende 2013, respektive Anfangs
2014 stattfinden.
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