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DIE STADT ZÜRICH NIMMT STELLUNG ZUM SIZZLA-KONZERT

(03.04.08/dom) Dr. Jean-Pierre Hoby, der Direktor Abteilung Kultur im Präsidialdepartement der Stadt Zürich, nimmt Stellung zum Konzert von Sizzla, welches am 24. Mai in der Roten Fabrik stattfinden wird:

"Die Stadt Zürich distanziert sich entschieden von jeder Form der Diskriminierung und setzt sich - auch und gerade als Austragungsort der Europride 2009 - für die Emanzipierung und Gleichbehandlung homo- und bisexueller Menschen, und gegen Homophobie ein. Die Stadt hat deshalb die IG Rote Fabrik, auf deren kulturelle Programmgestaltung sie keinen Einfluss hat, um Stellungnahme gebeten. Wir haben untenstehenden Text erhalten [Anmerkung der Redaktion: Gleiche Stellungnahme, welche auch gay.ch erhalten hat (siehe unten)], den wir Ihnen anbei gerne weiterleiten."

Kommentar von gay.ch gegenüber der Stellungnahme von der Stadt Zürich:
Die Stadt Zürich, welche mit ihren Subventionen ein wichtiger Geldgeber für die Rote Fabrik ist, dürfte laut unserer Ansicht etwas entschiedener Position beziehen in Bezug auf das Konzert von Sizzla, und auch mehr Einfluss ausüben. Wie bereits beim Kommentar zur Stellungnahme der Roten Fabrik, betonen wir noch einmal, dass der "The Reggae Compassionate Act" nur dann etwas bringt (falls überhaupt), wenn sie die Künstler auch wirklich daran halten. Dies ist in Bezug auf Sizzla offenbar nicht der Fall (siehe Kommentar zu unterst)!

STATEMENT DER ROTEN FABRIK ZUM SIZZLA-KONZERT
(02.04.08/dom) Am 24. Mai wird Sizzla in der Roten Fabrik in Zürich auftreten. Wir haben beim Veranstalter nachgefragt, weshalb ein Künstler engagiert wird, von dem bekannt ist, dass er öffentlich zur Gewalt gegen Schwule aufruft. Im Folgenden das Statement der Roten Fabrik:

"Das Musikbüro der Roten Fabrik beschäftigt sich schon lange mit dem Thema Homophobie in Reggae und Dancehall, deshalb arbeiten wir für unsere Reggae Veranstaltungen vorwiegend mit der britischen Tournee-Agentur Pride Music von Eddie Brown zusammen, die sich mit der Schwulenorganisation OutRage! massgeblich am Zustandekommen des sogenannten "The Reggae Compassionate Act" beteiligt hat und diesen vorantreibt.

Wir stehen für den Dialog von Kulturen, Toleranz und Verantwortung. Wir lehnen grundlegend jegliche Diskriminierung ab. Wir legen in unseren Absprachen und Verträgen mit Reggae Künstlern fest, dass Diskriminierung in Text und Aufführung nicht akzeptiert wird. Deshalb engagieren wir keine der "murder music artists", die den Reggae Compassionate Act nicht unterschrieben haben.

Durch den Dialog über den "Reggae Compassionate Act" und die harte Vertragslage wurde gerade bei berühmteren jamaikanischen Künstlern eine stetige Auseinandersetzung mit dem Thema erreicht, was hoffentlich in näherer Zukunft ein Umdenken zur Folge haben wird. Wir glauben fest daran, dass Verbote allein dies nicht geschafft hätten.
Wir sind uns bewusst, dass der "Reggae Compassionate Act" keine Ideallösung ist. Dennoch bedeutet er mehr als ein Lippenbekenntnis. Die Vereinbarung ist ein Teilerfolg. Sie trägt der Einsicht Rechnung, dass die öffentliche Äusserung meschenverachtender Inhalte der zentrale Punkt ist, der unterbunden werden muss. Werthaltungen und Stereotypen sind nicht einfach gegeben, sondern sie entstehen durch ihr Formulieren, Aufnehmen und Weitertragen. Die Aushandelung eines solchen Rahmens der Äusserungsmöglichkeiten, für den der "Reggae Compassionate Act" ein Beispiel darstellt, geschieht auf verschiedenen Ebenen: in den Verhandlungen zwischen Künstlern und VeranstalterInnen, aber auch in der medialen Auseinandersetzung - wozu auch die hier vorliegende Kontroverse gehört - ; und nicht zuletzt spielt die Öffentlichkeit selbst, nämlich das Konzertpublikum, eine entscheidende Rolle. Es ist uns klar, dass diese Auseinandersetzung mit Schwierigkeiten verbunden ist. Aber es sind gerade diese mühsamen Schritte, die einen grossen Teil des Kulturbegriffs ausmachen, dem sich die Rote Fabrik verpflichtet sieht. Wie es das Leitbild der Roten Fabrik festhält, bedeutet in der Roten Fabrik "Kultur alles, was dem Individuum erlaubt, sich gegenüber der Welt, der Gesellschaft (...) zurechtzufinden; alles, was dazu führt, dass der Mensch seine Lage besser begreift, um sie unter Umständen verändern zu können. Das kann zu Auseinandersetzungen führen, doch muss der Respekt vor einer Pluralität von Lebensäusserungen die verschiedensten kulturellen und gesellschaftlichen Auffassungen nebeneinander gelten lassen."

Weitere Informationen: The Reggae Compassionate Act
KOMMENTAR ZUM STATEMENT DER ROTEN FABRIK
(02.04.08/dom) Der "Reggae Compassionate Act" ist gut und recht, doch wird er laut dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland offenbar von Sizzla nicht eingehalten, und "Bounty Killer", welcher am 11. April in Fribourg und am 12. April in der Alten Kaserne in Zürich auftritt, weigert sich vehement diesen Vertrag zu unterschreiben.

Wie die Veranstalter der Roten Fabrik heute am Telefon gegenüber gay.ch bestätigt haben, wird Sizzla keine Gage ausbezahlt, sobald er sich nicht an die Abmachungen, welche er mit seiner Unterschrift unter dem "Reggae Compassionate Act" anerkennt, hält. So hat uns der Veranstalter auch bestätigt, dass wenn Sizzla den Song "Nah Apologize (to no battybwoy)" anstimmt, und einfach das Publikum singen lässt, dass dies ebenfalls nicht toleriert werde. Dies hat Sizzla während seiner letzten Tournee durch Europa im Sommer 2007 vermehrt gemacht - laut Gästebucheinträgen und Konzertberichten offenbar auch in Zürich - um so den "Reggae Compassionate Act" zu umgehen.

Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland LSVD (vergleichbar mit Pink Cross in der Schweiz) hat diesbezüglich eine Liste zusammengestellt, in welcher aufgezeigt wird, wie oft Sizzla den "Reggae Compassionate Act" seit der Unterschrift gebrochen hat: Link. Aus diesem Grund versucht der LSVD derzeit beim Bundesaussenministerium in Deutschland - wie bereits für Bounty Killer - auch für Sizzla ein Einreiseverbot nach Deutschland zu erwirken. Es scheint, dass bei Sizzla auch finanzielle Gründe dahinter stehen, welche ihn zur Unterschrift unter den "Reggae Compassionate Act" gebracht haben - die ausfallenden Gagen scheinen zu schmerzen, denn die Einstellung geändert hat er sicher nicht!

"Bounty Killer", der in der kommenden Woche ebenfalls zwei Konzerte in der Schweiz geben wird, hat diesen Vertrag nie unterschrieben, und sich stets auch öffentlich gegen die Unterzeichnung gewehrt. Wie die Veranstalter der Roten Fabrik gay.ch heute mitgeteilt haben, wurde ihnen das Konzert von "Bounty Killer" ebenfalls angeboten, da der Künstler den "Reggae Compassionate Act" aber nicht unterschrieben hat, hat die Rote Fabrik abgelehnt. Dadurch wurde als Ausweichslocation die Alte Kaserne im Zürcher Stadtkreis 4 für das Konzert vom 12. April ausgesucht.

MEHR INFOS UND HINTERGRÜNDE ZU DIESEN KONZERTEN: LINK