|
|
| DIE STADT ZÜRICH NIMMT
STELLUNG ZUM SIZZLA-KONZERT |
|
(03.04.08/dom) Dr. Jean-Pierre Hoby, der Direktor
Abteilung Kultur im Präsidialdepartement der Stadt Zürich,
nimmt Stellung zum Konzert von Sizzla, welches am 24. Mai in der
Roten Fabrik stattfinden wird:
"Die Stadt Zürich distanziert sich entschieden von jeder
Form der Diskriminierung und setzt sich - auch und gerade als
Austragungsort der Europride 2009 - für die Emanzipierung und
Gleichbehandlung homo- und bisexueller Menschen, und gegen
Homophobie ein. Die Stadt hat deshalb die IG Rote Fabrik, auf deren
kulturelle Programmgestaltung sie keinen Einfluss hat, um
Stellungnahme gebeten. Wir haben untenstehenden Text erhalten
[Anmerkung der Redaktion: Gleiche Stellungnahme, welche auch gay.ch
erhalten hat (siehe unten)], den wir Ihnen anbei gerne
weiterleiten."
Kommentar von gay.ch gegenüber der Stellungnahme von der
Stadt Zürich:
Die Stadt Zürich, welche mit ihren Subventionen ein wichtiger
Geldgeber für die Rote Fabrik ist, dürfte laut unserer
Ansicht etwas entschiedener Position beziehen in Bezug auf das
Konzert von Sizzla, und auch mehr Einfluss ausüben. Wie bereits
beim Kommentar zur Stellungnahme der Roten Fabrik, betonen wir noch
einmal, dass der "The Reggae Compassionate Act" nur dann
etwas bringt (falls überhaupt), wenn sie die Künstler auch
wirklich daran halten. Dies ist in Bezug auf Sizzla offenbar nicht
der Fall (siehe Kommentar zu unterst)!
|
| STATEMENT DER ROTEN FABRIK ZUM
SIZZLA-KONZERT |
(02.04.08/dom) Am 24. Mai wird
Sizzla in der Roten Fabrik in Zürich auftreten. Wir haben beim
Veranstalter nachgefragt, weshalb ein Künstler engagiert wird,
von dem bekannt ist, dass er öffentlich zur Gewalt gegen
Schwule aufruft. Im Folgenden das Statement der Roten Fabrik:
"Das Musikbüro der Roten Fabrik beschäftigt sich
schon lange mit dem Thema Homophobie in Reggae und Dancehall,
deshalb arbeiten wir für unsere Reggae Veranstaltungen
vorwiegend mit der britischen Tournee-Agentur Pride Music von Eddie
Brown zusammen, die sich mit der Schwulenorganisation OutRage!
massgeblich am Zustandekommen des sogenannten "The Reggae
Compassionate Act" beteiligt hat und diesen vorantreibt.
Wir stehen für den Dialog von Kulturen, Toleranz und
Verantwortung. Wir lehnen grundlegend jegliche Diskriminierung ab.
Wir legen in unseren Absprachen und Verträgen mit Reggae
Künstlern fest, dass Diskriminierung in Text und
Aufführung nicht akzeptiert wird. Deshalb engagieren wir keine
der "murder music artists", die den Reggae Compassionate
Act nicht unterschrieben haben.
Durch den Dialog über den "Reggae Compassionate Act"
und die harte Vertragslage wurde gerade bei berühmteren
jamaikanischen Künstlern eine stetige Auseinandersetzung mit
dem Thema erreicht, was hoffentlich in näherer Zukunft ein
Umdenken zur Folge haben wird. Wir glauben fest daran, dass Verbote
allein dies nicht geschafft hätten.
Wir sind uns bewusst, dass der "Reggae Compassionate Act"
keine Ideallösung ist. Dennoch bedeutet er mehr als ein
Lippenbekenntnis. Die Vereinbarung ist ein Teilerfolg. Sie
trägt der Einsicht Rechnung, dass die öffentliche
Äusserung meschenverachtender Inhalte der zentrale Punkt ist,
der unterbunden werden muss. Werthaltungen und Stereotypen sind
nicht einfach gegeben, sondern sie entstehen durch ihr Formulieren,
Aufnehmen und Weitertragen. Die Aushandelung eines solchen Rahmens
der Äusserungsmöglichkeiten, für den der "Reggae
Compassionate Act" ein Beispiel darstellt, geschieht auf
verschiedenen Ebenen: in den Verhandlungen zwischen Künstlern
und VeranstalterInnen, aber auch in der medialen Auseinandersetzung
- wozu auch die hier vorliegende Kontroverse gehört - ; und
nicht zuletzt spielt die Öffentlichkeit selbst, nämlich
das Konzertpublikum, eine entscheidende Rolle. Es ist uns klar, dass
diese Auseinandersetzung mit Schwierigkeiten verbunden ist. Aber es
sind gerade diese mühsamen Schritte, die einen grossen Teil des
Kulturbegriffs ausmachen, dem sich die Rote Fabrik verpflichtet
sieht. Wie es das Leitbild der Roten Fabrik festhält, bedeutet
in der Roten Fabrik "Kultur alles, was dem Individuum erlaubt,
sich gegenüber der Welt, der Gesellschaft (...)
zurechtzufinden; alles, was dazu führt, dass der Mensch seine
Lage besser begreift, um sie unter Umständen verändern zu
können. Das kann zu Auseinandersetzungen führen, doch muss
der Respekt vor einer Pluralität von Lebensäusserungen die
verschiedensten kulturellen und gesellschaftlichen Auffassungen
nebeneinander gelten lassen."
Weitere Informationen: The
Reggae Compassionate Act |
| KOMMENTAR ZUM STATEMENT DER ROTEN
FABRIK |
(02.04.08/dom) Der "Reggae
Compassionate Act" ist gut und recht, doch wird er laut dem
Lesben- und Schwulenverband Deutschland offenbar von Sizzla nicht
eingehalten, und "Bounty Killer", welcher am 11. April in
Fribourg und am 12. April in der Alten Kaserne in Zürich
auftritt, weigert sich vehement diesen Vertrag zu unterschreiben.
Wie die Veranstalter der Roten Fabrik heute am Telefon
gegenüber gay.ch bestätigt haben, wird Sizzla keine Gage
ausbezahlt, sobald er sich nicht an die Abmachungen, welche er mit
seiner Unterschrift unter dem "Reggae Compassionate Act"
anerkennt, hält. So hat uns der Veranstalter auch
bestätigt, dass wenn Sizzla den Song "Nah Apologize (to no
battybwoy)" anstimmt, und einfach das Publikum singen
lässt, dass dies ebenfalls nicht toleriert werde. Dies hat
Sizzla während seiner letzten Tournee durch Europa im Sommer
2007 vermehrt gemacht - laut Gästebucheinträgen und
Konzertberichten offenbar auch in Zürich - um so den
"Reggae Compassionate Act" zu umgehen.
Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland LSVD
(vergleichbar mit Pink Cross in der Schweiz) hat
diesbezüglich eine Liste zusammengestellt, in welcher
aufgezeigt wird, wie oft Sizzla den "Reggae Compassionate
Act" seit der Unterschrift gebrochen hat:
Link. Aus diesem Grund versucht der LSVD derzeit beim
Bundesaussenministerium in Deutschland - wie bereits für Bounty
Killer - auch für Sizzla ein Einreiseverbot nach Deutschland zu
erwirken. Es scheint, dass bei Sizzla auch finanzielle Gründe
dahinter stehen, welche ihn zur Unterschrift unter den "Reggae
Compassionate Act" gebracht haben - die ausfallenden Gagen
scheinen zu schmerzen, denn die Einstellung geändert hat er
sicher nicht!
"Bounty Killer", der in der kommenden Woche ebenfalls zwei
Konzerte in der Schweiz geben wird, hat diesen Vertrag nie
unterschrieben, und sich stets auch öffentlich gegen die
Unterzeichnung gewehrt. Wie die Veranstalter der Roten Fabrik gay.ch
heute mitgeteilt haben, wurde ihnen das Konzert von "Bounty
Killer" ebenfalls angeboten, da der Künstler den
"Reggae Compassionate Act" aber nicht unterschrieben hat,
hat die Rote Fabrik abgelehnt. Dadurch wurde als Ausweichslocation
die Alte Kaserne im Zürcher Stadtkreis 4 für das Konzert
vom 12. April ausgesucht.
MEHR INFOS UND HINTERGRÜNDE ZU DIESEN KONZERTEN: LINK |
|