(16.02.11/dom)
Darf ein in der Schweiz wohnhafter, schwuler Iraner, der sich
wegen Drogenhandels vor Gericht verantworten musste, in seine
Heimat ausgeschafft werden? Das Bundesverwaltungsgericht findet
ja...
So negieren die Richter, dass es zu systematischen
Verfolgungen von Schwulen komme. In der Praxis werde
Homosexualität von den Behörden im Iran toleriert, heisst es
laut dem Onlineportal 20min.ch in der Urteilsbegründung des
Gerichts weiter. Homosexualität dürfe einfach nicht öffentlich
und anstössig ausgelebt werden. Das genau diese Aussagen gegen
die Genfer Flüchtlingskonvention verstösst, scheint das
Bundesverwaltungsgericht nicht zu interessieren. Denn eine
Ausschaffung ist laut dieser Konvention dann nicht rechtens,
wenn der Person Gefahr auf Leib und Leben droht. Da
Homosexualität im Iran mit dem Tode bestraft wird, und in
vergangenen Jahren auch etliche Urteile mit teils
fadenscheinigen Begründungen vollzogen wurden, trifft dies im
jetzigen Fall des Iraners zu. Wie 20min.ch weiter ausführt,
lastet das Gericht dem Iraner zudem an, dass er, seit er in der
Schweiz wohnt, bereits dreimal in den Iran gereist sei, zwei mal
davon zusammen mit seinem Partner. Zwei dieser Reisen fanden
zudem bereits nach dem Amtsantritt des iranischen Präsidenten
Mahmud Ahmadinedschad statt und sie seien ebenfalls problemlos
verlaufen.
Die Richter beurteilten demnach das Vergehen des heute
35-jährigen Iraners als derart gravierend, dass eine
Ausschaffung trotz dieser Umstände gerechtfertigt ist. Vor rund
sieben Jahren wurde der Mann wegen Drogenhandels angeklagt und
zu einer zweijährigen, bedingten Haftstrafe verurteilt. Nach der
mittlerweilen abgelaufenen Bewährungszeit wurde das
Ausschaffungsverfahren gegen ihn eingeleitet, und mit dem
jetzigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sind für den
Iraner sämtliche, Schweizerischen Rechtsmittel ausgeschöpft. Ihm
bleibt daher nur noch den Gang an den Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte.
Unterstützung erhält der Iraner zudem von den
Menschenrechtsorganisation Amnesty International. Gegenüber
20min.ch erklärte eine Sprecherin der Organisation, dass man von
keinem Menschen erwarten könne, dass er seine Homosexualität vor
der Öffentlichkeit verstecke. Dies wäre eine Voraussetzung, um
als Schwuler im Iran überhaupt leben zu können. Erschwerend für
den Mann kommt hinzu, dass im Iran auch auf Drogenbesitz die
Todesstrafe besteht.
Erst Mitte Januar 2011 machte International Gay and Lesbian
Human Rights Commission, kurz IGLHRC, einen Fall publik, wonach
es Hinweise gibt, dass in Piranshahr im Iran zwei Männer
aufgrund ihrer Homosexualität gesteinigt werden sollen (gay.ch
berichtete). Auch im August 2010 gab es einen besonders
bizarren Fall: Ein Mann wurde zum Tode durch den Strang
verurteilt, weil er angeblich einen anderen Mann vergewaltigt
haben soll. Das Gericht bestand darauf auf der Vollstreckung des
Urteils, obwohl das angebliche Opfer mittlerweile gestanden hat,
dass er die Tat frei erfunden hat (gay.ch
berichtete). Schätzungen zufolge wurden seit der islamischen
Revolution im Jahr 1979 rund 4000 Schwule im Iran umgebracht.
Seit dem Machtantritt von Mahmud Ahmadinedschad waren die
Todesurteile aufgrund von Homosexualität zudem wieder im steigen
begriffen. |