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SCHWEIZ: Schwuler Iraner soll ausgeschafft werden
family image(16.02.11/dom) Darf ein in der Schweiz wohnhafter, schwuler Iraner, der sich wegen Drogenhandels vor Gericht verantworten musste, in seine Heimat ausgeschafft werden? Das Bundesverwaltungsgericht findet ja...

So negieren die Richter, dass es zu systematischen Verfolgungen von Schwulen komme. In der Praxis werde Homosexualität von den Behörden im Iran toleriert, heisst es laut dem Onlineportal 20min.ch in der Urteilsbegründung des Gerichts weiter. Homosexualität dürfe einfach nicht öffentlich und anstössig ausgelebt werden. Das genau diese Aussagen gegen die Genfer Flüchtlingskonvention verstösst, scheint das Bundesverwaltungsgericht nicht zu interessieren. Denn eine Ausschaffung ist laut dieser Konvention dann nicht rechtens, wenn der Person Gefahr auf Leib und Leben droht. Da Homosexualität im Iran mit dem Tode bestraft wird, und in vergangenen Jahren auch etliche Urteile mit teils fadenscheinigen Begründungen vollzogen wurden, trifft dies im jetzigen Fall des Iraners zu. Wie 20min.ch weiter ausführt, lastet das Gericht dem Iraner zudem an, dass er, seit er in der Schweiz wohnt, bereits dreimal in den Iran gereist sei, zwei mal davon zusammen mit seinem Partner. Zwei dieser Reisen fanden zudem bereits nach dem Amtsantritt des iranischen Präsidenten Mahmud Ahmadinedschad statt und sie seien ebenfalls problemlos verlaufen.

Die Richter beurteilten demnach das Vergehen des heute 35-jährigen Iraners als derart gravierend, dass eine Ausschaffung trotz dieser Umstände gerechtfertigt ist. Vor rund sieben Jahren wurde der Mann wegen Drogenhandels angeklagt und zu einer zweijährigen, bedingten Haftstrafe verurteilt. Nach der mittlerweilen abgelaufenen Bewährungszeit wurde das Ausschaffungsverfahren gegen ihn eingeleitet, und mit dem jetzigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sind für den Iraner sämtliche, Schweizerischen Rechtsmittel ausgeschöpft. Ihm bleibt daher nur noch den Gang an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Unterstützung erhält der Iraner zudem von den Menschenrechtsorganisation Amnesty International. Gegenüber 20min.ch erklärte eine Sprecherin der Organisation, dass man von keinem Menschen erwarten könne, dass er seine Homosexualität vor der Öffentlichkeit verstecke. Dies wäre eine Voraussetzung, um als Schwuler im Iran überhaupt leben zu können. Erschwerend für den Mann kommt hinzu, dass im Iran auch auf Drogenbesitz die Todesstrafe besteht.

Erst Mitte Januar 2011 machte International Gay and Lesbian Human Rights Commission, kurz IGLHRC, einen Fall publik, wonach es Hinweise gibt, dass in Piranshahr im Iran zwei Männer aufgrund ihrer Homosexualität gesteinigt werden sollen (gay.ch berichtete). Auch im August 2010 gab es einen besonders bizarren Fall: Ein Mann wurde zum Tode durch den Strang verurteilt, weil er angeblich einen anderen Mann vergewaltigt haben soll. Das Gericht bestand darauf auf der Vollstreckung des Urteils, obwohl das angebliche Opfer mittlerweile gestanden hat, dass er die Tat frei erfunden hat (gay.ch berichtete). Schätzungen zufolge wurden seit der islamischen Revolution im Jahr 1979 rund 4000 Schwule im Iran umgebracht. Seit dem Machtantritt von Mahmud Ahmadinedschad waren die Todesurteile aufgrund von Homosexualität zudem wieder im steigen begriffen.