(19.09.12/dom)
Im August stand Madonna in St. Petersburg auf der Bühne und
sprach sich dort gegen das „Anti-Gay-Propaganda“-Gesetz aus.
Darauf wurde die Queen Of Pop nun mit Klagen eingedeckt, und
zwar im Umfang von rund 10 Millionen Franken. Die ersten
Anhörungen diesbezüglich sollen am 11. Oktober sein – natürlich
am Internationalen Coming-Out-Day.
Das Gesetz besagt, dass nicht für Homosexualität „geworben“
werden darf, sprich, man darf Homosexualität in der
Öffentlichkeit nicht als etwas positives darstellen. Diese
Richtlinie führte St. Petersburg im März diesen Jahres ein (gay.ch
berichtete), und es geht soweit, dass bereits das Tragen einer
Regenbogenfahne bestraft werden kann. Gleich als Madonna ihre
Tourdaten veröffentlichte, verkündete sie auch, dass sie sich
während ihrem Konzert in St. Petersburg gegen das Gesetz
aussprechen werde. Am Konzert, welches im August stattfand,
liess sie dann Armbänder als Support für die Gay Community am
Eingang verteilen und während der Show forderte sie alle auf,
die Arme in die Höhe zu strecken um ihre Unterstützung zu
signalisieren (gay.ch berichtete).
Mit dieser Aktion erreichte Madonna genau was sie wollte: Sie
erzürnte die Befürworter des Gesetzes und schaffte es weltweit
in die Schlagzeilen um damit auf dieses sinnlose Gesetz
aufmerksam zu machen, welches gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention verstösst. Dass sie darauf auch vor
Gericht gezerrt wird, war ebenfalls klar, doch es stellt sich
die Frage, welche Chance eine solche Klage überhaupt hat. Vor
einem russischen Gericht wird Madonna wohl verurteilt, aber
sobald es an ein Europäisches Gericht weitergezogen würde, wäre
die Klage chancenlos. Doch, die Queen of Pop soll nicht nur
wegen Verstoss gegen das Anti-Gay-Propaganda-Gesetz angeklagt
werden, denn eine Gruppe von Menschenrechtsaktivisten wirft ihr
auch noch vor, dass sie Hass gegen Religionen geschürt und unter
anderem ein Kreuz mit Füssen getreten habe.
Als Erstes wird sich nun das Moskovsky District-Gericht mit den
Klagen, welche sich auf eine Summe von rund
10-Millionen-Franken, rund 333 Millionen Rubbel, belaufen,
befassen. Informationen zufolge, soll der Prozessauftakt am 11.
Oktober sein – vermutlich ein weiterer Seitenhieb gegen die
LGBT-Community, denn an diesem Tag ist der Internationale
Coming-Out-Day. Die Kläger liessen verlauten, dass sie sämtliche
nötigen Angaben für die Klage gefunden hätten, so etwa die
Adresse von Madonna, und dass neben der Sängerin auch der
Konzertveranstalter angeklagt werde. Sie erklärten, dass sie
sich durch Madonnas Support für die Gay Community verletzt und
angegriffen fühlten. Dazu filmten sie das Konzert um genügend
Beweise zu haben. Weiter gaben sie an, dass auch 12-Jährige am
Konzert waren, und das Anti-Propaganda-Gesetz besagt, dass vor
Jugendlichen nicht für Homosexualität geworben werden dürfe.
Eine Reaktion von Madonna bleibt noch aus, doch es scheint mehr
als fraglich, ob es sie überhaupt kümmern wird, geschweige denn,
ob sie überhaupt vor Gericht auftauchen wird. Der LGBT-Community
in St. Petersburg wäre es zu wünschen, damit dieses unglaubliche
Gesetz international nämlich noch mehr an den Pranger gestellt
wird.
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