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RUSSLAND: 10-Millionen-Franken-Klage gegen Madonna
family image(19.09.12/dom) Im August stand Madonna in St. Petersburg auf der Bühne und sprach sich dort gegen das „Anti-Gay-Propaganda“-Gesetz aus. Darauf wurde die Queen Of Pop nun mit Klagen eingedeckt, und zwar im Umfang von rund 10 Millionen Franken. Die ersten Anhörungen diesbezüglich sollen am 11. Oktober sein – natürlich am Internationalen Coming-Out-Day.

Das Gesetz besagt, dass nicht für Homosexualität „geworben“ werden darf, sprich, man darf Homosexualität in der Öffentlichkeit nicht als etwas positives darstellen. Diese Richtlinie führte St. Petersburg im März diesen Jahres ein (gay.ch berichtete), und es geht soweit, dass bereits das Tragen einer Regenbogenfahne bestraft werden kann. Gleich als Madonna ihre Tourdaten veröffentlichte, verkündete sie auch, dass sie sich während ihrem Konzert in St. Petersburg gegen das Gesetz aussprechen werde. Am Konzert, welches im August stattfand, liess sie dann Armbänder als Support für die Gay Community am Eingang verteilen und während der Show forderte sie alle auf, die Arme in die Höhe zu strecken um ihre Unterstützung zu signalisieren (gay.ch berichtete).

Mit dieser Aktion erreichte Madonna genau was sie wollte: Sie erzürnte die Befürworter des Gesetzes und schaffte es weltweit in die Schlagzeilen um damit auf dieses sinnlose Gesetz aufmerksam zu machen, welches gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst. Dass sie darauf auch vor Gericht gezerrt wird, war ebenfalls klar, doch es stellt sich die Frage, welche Chance eine solche Klage überhaupt hat. Vor einem russischen Gericht wird Madonna wohl verurteilt, aber sobald es an ein Europäisches Gericht weitergezogen würde, wäre die Klage chancenlos. Doch, die Queen of Pop soll nicht nur wegen Verstoss gegen das Anti-Gay-Propaganda-Gesetz angeklagt werden, denn eine Gruppe von Menschenrechtsaktivisten wirft ihr auch noch vor, dass sie Hass gegen Religionen geschürt und unter anderem ein Kreuz mit Füssen getreten habe.

Als Erstes wird sich nun das Moskovsky District-Gericht mit den Klagen, welche sich auf eine Summe von rund 10-Millionen-Franken, rund 333 Millionen Rubbel, belaufen, befassen. Informationen zufolge, soll der Prozessauftakt am 11. Oktober sein – vermutlich ein weiterer Seitenhieb gegen die LGBT-Community, denn an diesem Tag ist der Internationale Coming-Out-Day. Die Kläger liessen verlauten, dass sie sämtliche nötigen Angaben für die Klage gefunden hätten, so etwa die Adresse von Madonna, und dass neben der Sängerin auch der Konzertveranstalter angeklagt werde. Sie erklärten, dass sie sich durch Madonnas Support für die Gay Community verletzt und angegriffen fühlten. Dazu filmten sie das Konzert um genügend Beweise zu haben. Weiter gaben sie an, dass auch 12-Jährige am Konzert waren, und das Anti-Propaganda-Gesetz besagt, dass vor Jugendlichen nicht für Homosexualität geworben werden dürfe.

Eine Reaktion von Madonna bleibt noch aus, doch es scheint mehr als fraglich, ob es sie überhaupt kümmern wird, geschweige denn, ob sie überhaupt vor Gericht auftauchen wird. Der LGBT-Community in St. Petersburg wäre es zu wünschen, damit dieses unglaubliche Gesetz international nämlich noch mehr an den Pranger gestellt wird.
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