(22.08.12/dom)
Es ist eine historische Entscheidung, welche das Oberste
Gericht in Mexiko gefällt hat. Nachdem die Hauptstadt
Mexico-City die Homo-Ehe bereits eingeführt hat, haben die
Richter nun entschieden, dass diese Ehe von allen 31
mexikanischen Bundesstaaten anerkannt werden muss. Selber die
Homo-Ehe einführen müssen die Bundesstaaten allerdings (noch)
nicht.
Die mexikanische Hauptstadt Mexico-City führte quasi im
Alleingang die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ein, doch
damit tauchten auch immer wieder rechtliche Unsicherheiten auf.
So waren die schwullesbischen Paare bis eben quasi gezwungen, in
Mexico-City zu bleiben, um als Ehepaar auch die entsprechenden
Rechte – aber auch die Pflichten – zu haben. Andere
Bundesstaaten taten sich schwer, die Ehe von
gleichgeschlechtlichen Paaren, welche in der Hauptstadt
geschlossen wurden, zu akzeptieren. Die Richter haben dem nun
aber ein Ende gemacht: Am Dienstag urteilte das Oberste Gericht
mit 9 zu 2 Stimmen, dass Ehen von Schwulen, Lesben und
Transgender, welche in Mexico-City geschlossen wurden, auch in
allen anderen 31 Bundesstaaten akzeptiert werden müssen.
Mit dieser Entscheidung durch die Richter wurde zwar ein Problem
aus der Welt geschafft, doch gleichzeitig kamen eine Vielzahl
von neuen Unsicherheiten hinzu. Wie weit die anderen
Bundesstaaten gehen müssen mit der Anerkennung der so genannten
Homo-Ehe, wurde nämlich durch die Richter nicht geklärt. So
können verheiratete, gleichgeschlechtliche Paare in Mexico-City
unter anderem Kinder adoptieren, gemeinsame Bankkonten eröffnen
und auch die Versicherungsleistungen vom jeweiligen Partner
gelten für Beide. Es werden wohl – besonders in Bezug auf das
Adoptionsrecht – noch weitere Urteile von Nöten sein, um zu
klären, welche gesetzlichen Vorgaben in allen Bundesstaaten
anerkannt werden müssen, und welche nur für die Hauptstadt
gelten.
Erst in der vergangenen Woche hat das Oberste Gericht in einer
Art Grundsatzurteil bekannt gegeben, dass die Ehe für
gleichgeschlechtliche Paare verfassungskonform ist. Wohl noch in
dieser Woche werden die Richter darüber urteilen, ob auch das
Adoptionsrecht, wie es für schwullesbische Paare derzeit in
Mexico-City gilt, mit der mexikanischen Verfassung
übereinstimmt. Zumindest ein Richter hat diesbezüglich bereits
seine Bedenken angemeldet.
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