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MEXIKO: Alle Bundesstaaten müssen die Homo-Ehe anerkennen
family image(22.08.12/dom) Es ist eine historische Entscheidung, welche das Oberste Gericht in Mexiko gefällt hat. Nachdem die Hauptstadt Mexico-City die Homo-Ehe bereits eingeführt hat, haben die Richter nun entschieden, dass diese Ehe von allen 31 mexikanischen Bundesstaaten anerkannt werden muss. Selber die Homo-Ehe einführen müssen die Bundesstaaten allerdings (noch) nicht.

Die mexikanische Hauptstadt Mexico-City führte quasi im Alleingang die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ein, doch damit tauchten auch immer wieder rechtliche Unsicherheiten auf. So waren die schwullesbischen Paare bis eben quasi gezwungen, in Mexico-City zu bleiben, um als Ehepaar auch die entsprechenden Rechte – aber auch die Pflichten – zu haben. Andere Bundesstaaten taten sich schwer, die Ehe von gleichgeschlechtlichen Paaren, welche in der Hauptstadt geschlossen wurden, zu akzeptieren. Die Richter haben dem nun aber ein Ende gemacht: Am Dienstag urteilte das Oberste Gericht mit 9 zu 2 Stimmen, dass Ehen von Schwulen, Lesben und Transgender, welche in Mexico-City geschlossen wurden, auch in allen anderen 31 Bundesstaaten akzeptiert werden müssen.

Mit dieser Entscheidung durch die Richter wurde zwar ein Problem aus der Welt geschafft, doch gleichzeitig kamen eine Vielzahl von neuen Unsicherheiten hinzu. Wie weit die anderen Bundesstaaten gehen müssen mit der Anerkennung der so genannten Homo-Ehe, wurde nämlich durch die Richter nicht geklärt. So können verheiratete, gleichgeschlechtliche Paare in Mexico-City unter anderem Kinder adoptieren, gemeinsame Bankkonten eröffnen und auch die Versicherungsleistungen vom jeweiligen Partner gelten für Beide. Es werden wohl – besonders in Bezug auf das Adoptionsrecht – noch weitere Urteile von Nöten sein, um zu klären, welche gesetzlichen Vorgaben in allen Bundesstaaten anerkannt werden müssen, und welche nur für die Hauptstadt gelten.

Erst in der vergangenen Woche hat das Oberste Gericht in einer Art Grundsatzurteil bekannt gegeben, dass die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare verfassungskonform ist. Wohl noch in dieser Woche werden die Richter darüber urteilen, ob auch das Adoptionsrecht, wie es für schwullesbische Paare derzeit in Mexico-City gilt, mit der mexikanischen Verfassung übereinstimmt. Zumindest ein Richter hat diesbezüglich bereits seine Bedenken angemeldet.
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