(14.09.12/dom)
Betroffene, die aufgrund ihrer sexuellen Neigung oder ihrer
geschlechtlichen Identität zu Opfern von Hassdelikten werden,
werden nun auch in der Europäischen Union stärker geschützt. Das
EU-Parlament stimmte am Mittwoch dieser rechtlichen Stärkung zu.
Das Gesetz trägt den umständlichen Titel „Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über Mindeststandards für
die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für
die Opferhilfe“, und damit verfolgt die Europäische Union ihr
Ziel weiter, dass alle Gewaltopfer die ihnen zustehende
Unterstützung und Anerkennung erhalten sollen – auch jene
Personen, welche aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, ihrer
Geschlechtsidentität oder dem Ausdruck ihrer Geschlechtlichkeit
zu Opfern werden. Dieses Gesetz wurde am Mittwoch praktisch
einstimmig durch das Europäische Parlament abgesegnet und damit
haben die EU-Mitgliedsstaaten nun drei Jahre Zeit um die nun
beschlossenen Richtlinien in ihrem jeweiligen, nationalen Recht
umzusetzen.
Das Gesetz schreibt vor, dass Opfer auch als solche anerkannt
werden sollen und respektvoll, einfühlsam und professionell
behandelt werden. Dabei soll immer die persönliche Situation des
jeweiligen Opfers miteinbezogen werden, wenn die Person mit den
Behörden und anderen im Strafverfahren involvierten Diensten
konfrontiert wird. So soll neben den eingangs erwähnten
Kriterien bezüglich der sexuellen Neigung, Identität und dem
Ausdruck auch jeweils das Alter, Geschlecht, die ethnische
Zugehörigkeit, Rasse, Religion, der Gesundheitszustand,
Aufenthaltsstatus, Behinderung, Kommunikationsschwierigkeiten
und die Beziehung oder die Abhängigkeit zum Täter in die
Gesamtbeurteilung mit einbezogen werden.
Es ist das erste Mal, dass in einem EU-Gesetz der Begriff
„Ausdruck der Geschlechtlichkeit“ verwendet wird. Die sexuelle
Orientierung definiert die Anziehung gegenüber einer anderen
Person, die Geschlechtsidentität beschreibt die tief empfundene
innere und individuelle Erfahrung des eigenen Geschlechts,
während der Ausdruck der Geschlechtlichkeit die Art beschreibt,
in welcher jemand sein Geschlecht gegen aussen zeigt, und zwar
unter anderem in Bezug auf die Verhaltungsweise, die Kleidung
und die Sprache.
Sowohl der Rat, welcher die Richtlinien ausgearbeitet hat, wie
auch diverse Schwulen- und Menschenrechtsorganisationen zeigten
sich erfreut über den deutlichen Entscheid des EU-Parlaments
diesen Gesetzesentwurf anzunehmen.
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