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EU: Rechtlicher Stärkung der Opfer von Hassverbrechen zugestimmt
family image(14.09.12/dom) Betroffene, die aufgrund ihrer sexuellen Neigung oder ihrer geschlechtlichen Identität zu Opfern von Hassdelikten werden, werden nun auch in der Europäischen Union stärker geschützt. Das EU-Parlament stimmte am Mittwoch dieser rechtlichen Stärkung zu.

Das Gesetz trägt den umständlichen Titel „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe“, und damit verfolgt die Europäische Union ihr Ziel weiter, dass alle Gewaltopfer die ihnen zustehende Unterstützung und Anerkennung erhalten sollen – auch jene Personen, welche aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität oder dem Ausdruck ihrer Geschlechtlichkeit zu Opfern werden. Dieses Gesetz wurde am Mittwoch praktisch einstimmig durch das Europäische Parlament abgesegnet und damit haben die EU-Mitgliedsstaaten nun drei Jahre Zeit um die nun beschlossenen Richtlinien in ihrem jeweiligen, nationalen Recht umzusetzen.

Das Gesetz schreibt vor, dass Opfer auch als solche anerkannt werden sollen und respektvoll, einfühlsam und professionell behandelt werden. Dabei soll immer die persönliche Situation des jeweiligen Opfers miteinbezogen werden, wenn die Person mit den Behörden und anderen im Strafverfahren involvierten Diensten konfrontiert wird. So soll neben den eingangs erwähnten Kriterien bezüglich der sexuellen Neigung, Identität und dem Ausdruck auch jeweils das Alter, Geschlecht, die ethnische Zugehörigkeit, Rasse, Religion, der Gesundheitszustand, Aufenthaltsstatus, Behinderung, Kommunikationsschwierigkeiten und die Beziehung oder die Abhängigkeit zum Täter in die Gesamtbeurteilung mit einbezogen werden.

Es ist das erste Mal, dass in einem EU-Gesetz der Begriff „Ausdruck der Geschlechtlichkeit“ verwendet wird. Die sexuelle Orientierung definiert die Anziehung gegenüber einer anderen Person, die Geschlechtsidentität beschreibt die tief empfundene innere und individuelle Erfahrung des eigenen Geschlechts, während der Ausdruck der Geschlechtlichkeit die Art beschreibt, in welcher jemand sein Geschlecht gegen aussen zeigt, und zwar unter anderem in Bezug auf die Verhaltungsweise, die Kleidung und die Sprache.

Sowohl der Rat, welcher die Richtlinien ausgearbeitet hat, wie auch diverse Schwulen- und Menschenrechtsorganisationen zeigten sich erfreut über den deutlichen Entscheid des EU-Parlaments diesen Gesetzesentwurf anzunehmen.
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