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EU: Gleichgeschlechtliche Paare sollen Erbrecht über Landesgrenzen hinaus bekommen
family image(14.03.12/dom) Das europäische Erbrecht soll vereinfacht werden, und dies führt auch dazu, dass schwullesbische Paare eine Verbesserung ihrer rechtlichen Situation erfahren.

Geht es nach dem Europäischen Parlament in Strassburg, dann sollen Vorschriften von Einzelstaaten, welche das Erbrecht betreffen, neu auch in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geachtet werden. Zu dieser Entschliessung haben sich die EU-Länder am Dienstag in erster Lesung mit grosser Mehrheit durchgerungen. Dies führt dazu, dass Staaten ohne Partnerschaftsgesetz oder Homo-Ehe die Erbprozesse von gleichgeschlechtlichen Paaren nicht mehr verhindern können, wenn solche in anderen Staaten legal sind.

Mit dieser Neuerung wird damit auch der EU-Grundrechtcharta Rechnung getragen, welche die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung verbietet. Leider gilt diese Entschliessung nicht für sämtliche EU-Staaten, so sind Dänemark, Grossbritannien und Irland davor nicht betroffen.
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