(14.03.12/dom)
Das europäische Erbrecht soll vereinfacht werden, und dies
führt auch dazu, dass schwullesbische Paare eine Verbesserung
ihrer rechtlichen Situation erfahren.
Geht es nach dem Europäischen Parlament in Strassburg, dann
sollen Vorschriften von Einzelstaaten, welche das Erbrecht
betreffen, neu auch in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union geachtet werden. Zu dieser Entschliessung haben sich die
EU-Länder am Dienstag in erster Lesung mit grosser Mehrheit
durchgerungen. Dies führt dazu, dass Staaten ohne
Partnerschaftsgesetz oder Homo-Ehe die Erbprozesse von
gleichgeschlechtlichen Paaren nicht mehr verhindern können, wenn
solche in anderen Staaten legal sind.
Mit dieser Neuerung wird damit auch der EU-Grundrechtcharta
Rechnung getragen, welche die Diskriminierung aufgrund der
sexuellen Ausrichtung verbietet. Leider gilt diese
Entschliessung nicht für sämtliche EU-Staaten, so sind Dänemark,
Grossbritannien und Irland davor nicht betroffen.
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