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USA: US-Air Force muss Lesbe wieder einstellen
family image(26.09.10/dom) Sie hat vor Gericht gewonnen: Eine lesbische Soldatin wurde aufgrund ihrer sexuellen Neigung aus der Armee entlassen. Das Gericht verlangt nun die Wiedereinstellung.

Dass Major Margaret Witt als Offizierin der US-Air Force im Jahr 2004 entlassen wurde, nur weil sie lesbisch sei und sich geoutet habe, verstosse gegen die Verfassung, erklärte der zuständige Richter Ronald Leighton in seiner Urteilsbegründung. Es verletzte die Grundrechte der Soldatin, und deshalb ordnete er eine Wiedereinstellung an.

Noch vor vier Jahren hat ein Gericht die Klage abgewiesen. Doch dann legte Witt Berufung ein und kam zwei Jahre später, im Jahr 2008, Recht zugesprochen. Die US-Armee dürfe Schwule und Lesben nicht entlassen, wenn sie nicht beweisen können, dass dieser Schritt militärisch gesehen von Nöten sei. Das Urteil wurde dann von den Streitkräften wiederum weitergezogen, und nun von der nächst höheren Instanz bestätigt.

Das Urteil wurde mit Spannung erwartet, denn das so genannte "Don't Ask - Don't Tell"-Gesetz brökelt derzeit an allen Ecken und Enden. Bereits zuvor hat ein Gericht in Kalifornien geurteilt, dass die Regelung, wie sie 1993 eingeführt wurde, gegen die Verfassung verstosse (gay.ch berichtete). Der Senat hat aber vor wenigen Tagen beschlossen, noch nicht über die Aufhebung des Gesetzes abzustimmen (gay.ch berichtete), solange die vom Verteidigungsministerium in Auftrag gegebene Studie noch nicht vorliege.  Das Repräsentantenhaus indes hat sich bereits im Mai diesen Jahres für die Abschaffung ausgesprochen (gay.ch berichtete).
 
USA: Lesbe möchte wieder zur Air Force
(14.09.10/dom) Am Montag begann in den USA ein neuer Prozess rund um die "Don't Ask - Don't Tell"-Regel in der US-Armee. Diesmal klagte eine Lesben, welche aufgrund ihrer sexuellen Neigung aus der Air Force ausgeschlossen wurde, dass sie wieder von der Armee aufgenommen wird.

Die Rückendeckung für die so genannte "Don't Ask - Don't Tell"-Regel bröckelt weiter. Während in der letzten Woche ein Gericht in Kalifornien geurteilt hat, dass diese Regel gegen die Verfassung verstosse (gay.ch berichtete), so ist es nun eine Lesbe, welche direkt gegen ihren Rausschmiss aus der Air Force prozessiert und damit ihre Wiedereinstellung erreichen möchte. Maj. Margaret Witt arbeitete als Krankenpflegerin während Krankentransporten in Flugzeugen auf der McChord Air Force Base in der Nähe von Tacoma. Sie wurde 2004 aus der Air Force ausgeschlossen, nachdem bekannt wurde, dass sie lesbisch ist.

Bereits im Jahr 2008 gelangte sie darauf mit einer Klage ans US-Berufungsgericht, um dort zu erreichen, dass es der Armee nicht mehr erlaubt wird, schwullesbische Militärangehörige zu entlassen. Der Fall wurde damals nicht behandelt und wieder an das Bezirksgericht in Tacoma zurück geschickt. Es wird nun erwartet, dass zahlreiche ihrer früheren Kollegen nun vor Gericht ausgesagten werden, dass sie durch den Fakt beeinträchtigt wurden, dass Witt nicht mehr bei der Air Force arbeitete, und nicht, dass sie sich als lesbisch geoutet habe.

Die Staatsanwälte sind nach wie vor der Meinung, dass die Entlassung von Margaret Witt rechtmässig war, doch sie haben das Problem, dass sie ein Gesetz vor Gericht anwenden müssen, hinter welchem weder der amerikanische Präsident Barack Obama, noch das Verteidigungsministerium wirklich stehen.

Die Entlassung ins Rollen gebracht hat damals der Ehemann einer Geliebten von Witt, mit welcher sie eine Affäre hatte. Der Mann schrieb darauf eine eMail an den Vorgesetzten von Witt, worauf diese nach Anwendung der "Don't Ask - Don't Tell"-Regel entlassen wurde. Der Rauswurf wurde auch durchgezogen, obwohl 19 von Witts damaligen und früheren Kollegen aus der Einheit eine Deklaration unterschrieben haben, wonach sie sich in kleinster Weise durch die sexuelle Neigung von Witt beeinträchtigt fühlten. Laut dem Anwalt von Witt liegt es nun an der Air Force, dass sie beweisen können müssen, dass die Homosexualität von Witt irgend einen Einfluss auf den Zusammenhalt in der Einheit habe. Seitens des Militärs wird aber erklärt, dass Witt so oder so nicht mehr eingestellt werden könne, da sie schon so lange nicht mehr bei der US-Air Force dabei sei und deshalb auch die Geräte und das Equipment nicht mehr kenne.

Es wird erwartet, dass der Prozess, der am Montag gestartet wurde, rund sieben Tage andauern wird. Dann soll es zur Urteilsverkündung kommen, und dies wird sehnlichst erwartet, da es als zukunftsweisend gilt. Die "Don't Ask - Don't Tell"-Regel ist seit längerem unter Beschuss. Sie besagt, dass Schwule und Lesben sich im Militär nicht outen dürfen, im Gegenzug werden sie aber auch nicht nach ihrer Sexualität gefragt. Wird die Homosexualität eines Armeeangehörigen bekannt, wie eben im Fall Margaret Witt, dann wird er/sie per sofort aus der Armee, und damit in die Arbeitslosigkeit entlassen.