(26.09.10/dom)
Sie hat vor Gericht gewonnen: Eine lesbische Soldatin wurde
aufgrund ihrer sexuellen Neigung aus der Armee entlassen. Das
Gericht verlangt nun die Wiedereinstellung.
Dass Major Margaret Witt als Offizierin der US-Air Force im
Jahr 2004 entlassen wurde, nur weil sie lesbisch sei und sich
geoutet habe, verstosse gegen die Verfassung, erklärte der
zuständige Richter Ronald Leighton in seiner Urteilsbegründung.
Es verletzte die Grundrechte der Soldatin, und deshalb ordnete
er eine Wiedereinstellung an.
Noch vor vier Jahren hat ein Gericht die Klage abgewiesen. Doch
dann legte Witt Berufung ein und kam zwei Jahre später, im Jahr
2008, Recht zugesprochen. Die US-Armee dürfe Schwule und Lesben
nicht entlassen, wenn sie nicht beweisen können, dass dieser
Schritt militärisch gesehen von Nöten sei. Das Urteil wurde dann
von den Streitkräften wiederum weitergezogen, und nun von der
nächst höheren Instanz bestätigt.
Das Urteil wurde mit Spannung erwartet, denn das so genannte "Don't
Ask - Don't Tell"-Gesetz brökelt derzeit an allen Ecken und
Enden. Bereits zuvor hat ein Gericht in Kalifornien geurteilt,
dass die Regelung, wie sie 1993 eingeführt wurde, gegen die
Verfassung verstosse (gay.ch
berichtete). Der Senat hat aber vor wenigen Tagen
beschlossen, noch nicht über die Aufhebung des Gesetzes
abzustimmen (gay.ch
berichtete), solange die vom Verteidigungsministerium in
Auftrag gegebene Studie noch nicht vorliege. Das
Repräsentantenhaus indes hat sich bereits im Mai diesen Jahres
für die Abschaffung ausgesprochen (gay.ch
berichtete).
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(14.09.10/dom)
Am Montag begann in den USA ein neuer Prozess rund um die "Don't
Ask - Don't Tell"-Regel in der US-Armee. Diesmal klagte eine
Lesben, welche aufgrund ihrer sexuellen Neigung aus der Air
Force ausgeschlossen wurde, dass sie wieder von der Armee
aufgenommen wird.
Die Rückendeckung für die so genannte "Don't Ask - Don't
Tell"-Regel bröckelt weiter. Während in der letzten Woche ein
Gericht in Kalifornien geurteilt hat, dass diese Regel gegen die
Verfassung verstosse (gay.ch
berichtete), so ist es nun eine Lesbe, welche direkt gegen
ihren Rausschmiss aus der Air Force prozessiert und damit ihre
Wiedereinstellung erreichen möchte. Maj. Margaret Witt arbeitete
als Krankenpflegerin während Krankentransporten in Flugzeugen
auf der McChord Air Force Base in der Nähe von Tacoma. Sie wurde
2004 aus der Air Force ausgeschlossen, nachdem bekannt wurde,
dass sie lesbisch ist.
Bereits im Jahr 2008 gelangte sie darauf mit einer Klage ans
US-Berufungsgericht, um dort zu erreichen, dass es der Armee
nicht mehr erlaubt wird, schwullesbische Militärangehörige zu
entlassen. Der Fall wurde damals nicht behandelt und wieder an
das Bezirksgericht in Tacoma zurück geschickt. Es wird nun
erwartet, dass zahlreiche ihrer früheren Kollegen nun vor
Gericht ausgesagten werden, dass sie durch den Fakt
beeinträchtigt wurden, dass Witt nicht mehr bei der Air Force
arbeitete, und nicht, dass sie sich als lesbisch geoutet habe.
Die Staatsanwälte sind nach wie vor der Meinung, dass die
Entlassung von Margaret Witt rechtmässig war, doch sie haben das
Problem, dass sie ein Gesetz vor Gericht anwenden müssen, hinter
welchem weder der amerikanische Präsident Barack Obama, noch das
Verteidigungsministerium wirklich stehen.
Die Entlassung ins Rollen gebracht hat damals der Ehemann einer
Geliebten von Witt, mit welcher sie eine Affäre hatte. Der Mann
schrieb darauf eine eMail an den Vorgesetzten von Witt, worauf
diese nach Anwendung der "Don't Ask - Don't Tell"-Regel
entlassen wurde. Der Rauswurf wurde auch durchgezogen, obwohl 19
von Witts damaligen und früheren Kollegen aus der Einheit eine
Deklaration unterschrieben haben, wonach sie sich in kleinster
Weise durch die sexuelle Neigung von Witt beeinträchtigt
fühlten. Laut dem Anwalt von Witt liegt es nun an der Air Force,
dass sie beweisen können müssen, dass die Homosexualität von
Witt irgend einen Einfluss auf den Zusammenhalt in der Einheit
habe. Seitens des Militärs wird aber erklärt, dass Witt so oder
so nicht mehr eingestellt werden könne, da sie schon so lange
nicht mehr bei der US-Air Force dabei sei und deshalb auch die
Geräte und das Equipment nicht mehr kenne.
Es wird erwartet, dass der Prozess, der am Montag gestartet
wurde, rund sieben Tage andauern wird. Dann soll es zur
Urteilsverkündung kommen, und dies wird sehnlichst erwartet, da
es als zukunftsweisend gilt. Die "Don't Ask - Don't Tell"-Regel
ist seit längerem unter Beschuss. Sie besagt, dass Schwule und
Lesben sich im Militär nicht outen dürfen, im Gegenzug werden
sie aber auch nicht nach ihrer Sexualität gefragt. Wird die
Homosexualität eines Armeeangehörigen bekannt, wie eben im Fall
Margaret Witt, dann wird er/sie per sofort aus der Armee, und
damit in die Arbeitslosigkeit entlassen. |