(10.08.12/dom)
Die schwullesbischen Paare in Deutschland sind einen Schritt
näher an der Gleichstellung mit Ehepaaren: Das deutsche
Verfassungsgericht hat geurteilt, das auch gleichgeschlechtliche
Paare in einer Eingetragenen Partnerschaft vom Steuer-Splitting
profitieren sollen.
Bei Ehepaaren gilt das Steuer-Splitting schon lange. Es
dient dazu, dass Familien und Ehepaare in Bezug auf die Steuern
finanziell weniger stark belastet werden als Einzelpersonen.
Dabei werden die Einkommen von beiden Ehepaaren zusammengezählt
und danach halbiert, und dieses Einkommen muss dann von jedem
Ehepartner entsprechend versteuert werden. Verdient
beispielsweise ein Mann 80‘000 Euro und seine Frau kümmert sich
zuhause um den Haushalt und die Kinder, dann versteuert der
Ehemann 40‘000 und die Ehefrau ebenfalls 40‘000 Euro. Damit
bezahlen sie aufgrund der Progression und der Steuerklasse
deutlich weniger, als wenn nur der Ehemann seine 80‘000 Euro als
Ganzes versteuern würde. Da es aber auch immer mehr kinderlose
Ehepaare gibt, wurde die Debatte darum lanciert, wieso man den
gleichgeschlechtlichen Paaren, welche in einer Eingetragenen
Partnerschaft leben, diese Steuererleichterung verweigert.
Während sich die SPD und die Grünen seit langem für eine
vollständige Öffnung der Ehe für schwullesbische Paare
aussprechen, so ist es die derzeit regierende CDU und ihre
Schwesterpartei in Bayern, die CSU, welche diesbezüglich keinen
Handlungsbedarf sehen. Beim Thema des Steuer-Splittings zeigte
sich jedoch zumindest die Familienministerin Kristina Schröder,
Mitglied der CDU, offen dafür. Diese Forderung komme zur
richtigen Zeit, erklärte sie in einem Interview mit der
Süddeutschen Zeitung. Gleichgeschlechtliche Paare übernehmen
ebenfalls für eine lange Zeit die Verantwortung sich um ihren
Partner zu kümmern, und das seien auch konservative Werte. Damit
reagierte Schröder gleich, wie schon der britische
Premierminister David Cameron, welcher ebenfalls sagte, dass er
Marriage Equality nicht unterstütze, obwohl er konservativ sein,
sondern gerade weil er konservativ sei (gay.ch
berichtete).
Das Urteil, welches nun vom Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe gefällt wurde, schreibt vor, dass auch
gleichgeschlechtliche Paare, welche in einer Eingetragenen
Partnerschaft leben, von diesen Steuererleichterungen
profitieren müssen. Der Zeitpunkt dieses Urteils ist gerade
passend, denn die deutsche Regierung berät derzeit ebenfalls
über die Rechte für Schwule, Lesben und Transgender, und dabei
stellt auch das Steuerrecht ein wichtiger Punkt dar. Vor dem
Verfassungsgericht sind zudem auch noch weitere Forderungen von
Schwulen und Lesben in Bezug auf die Besteuerung offen, welche
von den Richtern noch beurteilt werden müssen.
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