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DEUTSCHLAND: Steuer-Splitting neu auch für LGBT-Paare
family image(10.08.12/dom) Die schwullesbischen Paare in Deutschland sind einen Schritt näher an der Gleichstellung mit Ehepaaren: Das deutsche Verfassungsgericht hat geurteilt, das auch gleichgeschlechtliche Paare in einer Eingetragenen Partnerschaft vom Steuer-Splitting profitieren sollen.

Bei Ehepaaren gilt das Steuer-Splitting schon lange. Es dient dazu, dass Familien und Ehepaare in Bezug auf die Steuern finanziell weniger stark belastet werden als Einzelpersonen. Dabei werden die Einkommen von beiden Ehepaaren zusammengezählt und danach halbiert, und dieses Einkommen muss dann von jedem Ehepartner entsprechend versteuert werden. Verdient beispielsweise ein Mann 80‘000 Euro und seine Frau kümmert sich zuhause um den Haushalt und die Kinder, dann versteuert der Ehemann 40‘000 und die Ehefrau ebenfalls 40‘000 Euro. Damit bezahlen sie aufgrund der Progression und der Steuerklasse deutlich weniger, als wenn nur der Ehemann seine 80‘000 Euro als Ganzes versteuern würde. Da es aber auch immer mehr kinderlose Ehepaare gibt, wurde die Debatte darum lanciert, wieso man den gleichgeschlechtlichen Paaren, welche in einer Eingetragenen Partnerschaft leben, diese Steuererleichterung verweigert.

Während sich die SPD und die Grünen seit langem für eine vollständige Öffnung der Ehe für schwullesbische Paare aussprechen, so ist es die derzeit regierende CDU und ihre Schwesterpartei in Bayern, die CSU, welche diesbezüglich keinen Handlungsbedarf sehen. Beim Thema des Steuer-Splittings zeigte sich jedoch zumindest die Familienministerin Kristina Schröder, Mitglied der CDU, offen dafür. Diese Forderung komme zur richtigen Zeit, erklärte sie in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung. Gleichgeschlechtliche Paare übernehmen ebenfalls für eine lange Zeit die Verantwortung sich um ihren Partner zu kümmern, und das seien auch konservative Werte. Damit reagierte Schröder gleich, wie schon der britische Premierminister David Cameron, welcher ebenfalls sagte, dass er Marriage Equality nicht unterstütze, obwohl er konservativ sein, sondern gerade weil er konservativ sei (gay.ch berichtete).

Das Urteil, welches nun vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gefällt wurde, schreibt vor, dass auch gleichgeschlechtliche Paare, welche in einer Eingetragenen Partnerschaft leben, von diesen Steuererleichterungen profitieren müssen. Der Zeitpunkt dieses Urteils ist gerade passend, denn die deutsche Regierung berät derzeit ebenfalls über die Rechte für Schwule, Lesben und Transgender, und dabei stellt auch das Steuerrecht ein wichtiger Punkt dar. Vor dem Verfassungsgericht sind zudem auch noch weitere Forderungen von Schwulen und Lesben in Bezug auf die Besteuerung offen, welche von den Richtern noch beurteilt werden müssen.
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